Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Deutschland
Vom Kinder- und Jugendbereich bis hin zum hohen Alter sollte man sich und andere durch regelmäßige Schutzimpfungen auf bestimmte Erreger vorbereiten. Dazu gibt es einen genauen Impfkalender mit Empfehlungen, wann man sich gegen welchen Erreger impfen lassen sollte. Der Impfkalender wird von der STIKO (Ständige Impfkommission) des RKI (Robert-Koch-Institut) erstellt und halbjährig überprüft.
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Impfempfehlung für Reisende
Der Impfkalender der STIKO gilt vornehmlich für Deutschland und die hier auftretenden Infektionskrankheiten. Begibt man sich auf Reisen begegnet man dort Erregern, die der eigene Körper nicht kennt. Diese können besonders gefährlich und ansteckend sein. Deshalb gibt es strenge Empfehlungen wogegen man sich in welchen Ländern und Regionen impfen lassen sollte. In gewissen Gebieten sind Schutz-Impfungen für die Einreise sogar verpflichtend. Detaillierte Informationen zu Reiseimpfungen finden Sie hier auf der Webseite der STIKO. Trotzdem sollten Sie vor einer Reise ins außereuropäische Ausland eine*n Reisemediziner*in aufsuchen, um sich rechtzeitig über notwendige Impfungen zu informieren.
Impfung als arbeitsmedizinische Vorsorge ArbMedVV
Einige Berufe gehen mit einem erhöhtem Infektionsrisiko im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung einher. Dazu gehören unter anderem Beschäftigte im Gesundheitswesen durch regen Kontakt mit Kranken, Mitarbeiter*innen in der Kinderbetreuung mit ständigem Umgang mit jungen Kindern aber auch beruflich Reisende, welche in infektionsgefährdete Regionen der Welt reisen. Dabei stehen sowohl die Eigen- als auch die Fremdgefährdung im Vordergrund. So schützen Angehörige des Gesundheitswesens mit einer Impfung nicht nur sich selbst, sondern verhindern auch eine Verbreitung, womit sie wiederum ihre Patient*innen schützen, deren Immunsystem möglicherweise ohnehin eingeschränkt ist.
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, arbeitsbedingte Gefährdungen zu ermitteln und dementsprechende Maßnahmen einzuleiten. Impfungen sind Teil der verpflichtenden arbeitsmedizinischen Vorsorge und müssen allen Beschäftigten angeboten werden, die über einen unzureichenden Immunschutz verfügen. Die Impfung muss dabei für den/die Arbeitnehmer*innen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden (§3 Abs. 3 ArbSchG).